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Cake day: June 13th, 2023

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  • Teils teils. Die bekennende Kirche zum Beispiel hat sich gegen Hitler gestellt, mitsamt den Konsequenzen, Diffamierung, Verhaftung, Folter, KZ. Auf der anderen Seite hat ein großer Teil der Kirche (und lange Zeit auch offiziell der Vatikan) sein Vorgehen befürwortet oder zumindest geduldet.

    Nach anfänglichen Erfolgen wurde die Bekennende Kirche etwa ab 1937 zunehmend verfolgt, hielt aber an ihrer eigenen Organisation fest. Wie der Historiker Hans-Rainer Sandvoß feststellte, war die Bekennende Kirche keine Widerstandsbewegung. Sie setzte sich aber gegen die ‚Gleichschaltung‘ durch die DC und die staatliche Kirchenpolitik ein. Ferner stellte sie sich gegen das innerkirchliche Führerprinzip und gegen die Ausgrenzung von Christen jüdischer Herkunft. Durch die Öffentlichmachung staatlicher Gewaltmaßnahmen gegenüber evangelischen Gemeindegliedern und Pfarrern stellte sie für den NS-Machtapparat und seine ideologischen Wächter eine Opposition bzw. eine Herausforderung dar.[11] Vom Alliierten Kontrollrat wurde die Bekennende Kirche jedoch als „aktive antifaschistische Widerstandsbewegung“ anerkannt.









  • die Sache ist halt, dass du nicht so viel machen kannst, wenn du in irgendeinem Hinterhof von einer SA 2.0 erschossen wirst, weil du ein Regenbogenshirt getragen hast.
    Vielen Menschen ist gar nicht klar*, wie willkürlich die SS,SA, GESTAPO und Co damals gehandelt haben. Ganz abgesehen von den Schlägertruppen, welche auf offener Straße andere getötet haben.

    Es wäre schön, wenn es nicht passieren würde, aber ich rechne auf jeden Fall damit, dass die AFD, wenn sie an die Macht kommt und sich dort installieren kann, wieder zu Mord und Totschlag greift.
    Erst im kleinen, dann im großen Stil.

    * edit: schon lange vor dem Holocaust oder dem Angriffskriegen.




  • https://kanzlei-herfurtner.de/impressumspflicht/

    Der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) enthält die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung für Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, die zur Meinungsbildung beitragen. Die Anforderungen an das Impressum sind in § 55 Abs. 2 RStV geregelt.

    Es lässt sich im Zweifelsfall immer fachsimpeln, ob eine Seite ein Impressum braucht, oder ob es nicht ganz genau auf die Definition passt. Im Zweifelsfall würde ich ein Impressum drin haben. Wenn mich jemand abmahnen möchte, kann ein Anwalt die Daten sowieso einfach bekommen und wegen eines fehlenden Impressums möchte ich keinen Rechtsstreit.
    Auf der anderen Seite habe ich schon ein paar Seiten mit meinem Impressum und privater Adresse, deswegen bin ich da vielleicht auch einfach abgebrühter.