Wenn sie keine hat, wie erfüllt sie dann die Anforderungen der DSGVO?

    • martin_uieafa@feddit.de
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      1 year ago

      In dem Kontext ist “geschäftsmäßige” Anbieter laut Rechtssprechung aber alles, was über eine persönliche Seite hinausgeht und zur Meinungsbildung geeignet ist. Das sind Ursulas Rezepteblog, Uwes Oldtimerhomepage und ganz ganz sicher auf feddit.de. Ein einfacher Hinweis für Spenden an die Betreiber (die sich aktuell aber gegen Spenden wehren) würde es dann eindeutig geschäftlich machen.
      Zu klären wäre auch, ob die Seite dadurch “geschäftsmäßig” wird, wenn User hier kommerzielle Links posten.

      https://www.e-recht24.de/impressum/13095-impressum-fuer-die-private-homepage.html

        • martin_uieafa@feddit.de
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          1 year ago

          https://kanzlei-herfurtner.de/impressumspflicht/

          Der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) enthält die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung für Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, die zur Meinungsbildung beitragen. Die Anforderungen an das Impressum sind in § 55 Abs. 2 RStV geregelt.

          Es lässt sich im Zweifelsfall immer fachsimpeln, ob eine Seite ein Impressum braucht, oder ob es nicht ganz genau auf die Definition passt. Im Zweifelsfall würde ich ein Impressum drin haben. Wenn mich jemand abmahnen möchte, kann ein Anwalt die Daten sowieso einfach bekommen und wegen eines fehlenden Impressums möchte ich keinen Rechtsstreit.
          Auf der anderen Seite habe ich schon ein paar Seiten mit meinem Impressum und privater Adresse, deswegen bin ich da vielleicht auch einfach abgebrühter.