dann ist ja theoretisch alles gut, wäre da nicht noch der endnutzer, der sowas scheinbar frei ändern darf. wied das nicht beim TÜV jedes mal geprüft? (man kann sowas aber auch wie mit motorrädern regeln, ein dämpfer für den tüv, und einen für alles andere)
im 2003er avensis ist das “automatisiert” (meint: es funktioniert nicht). mein 2002er yaris hat das noch.
die einfache lösung wäre natürlich eine genormte einbauhöhe und eine maximale wattzahl, aber darauf kommt man natürlich nicht.
UN/ECE Regulation No 113:
Ergänzend §50 StVZO:
und
tl,dr: das ist alles geregelt, die Blendwirkung wird aber über die Beleuchtung 25m vor dem Fahrzeug definiert.
dann ist ja theoretisch alles gut, wäre da nicht noch der endnutzer, der sowas scheinbar frei ändern darf. wied das nicht beim TÜV jedes mal geprüft? (man kann sowas aber auch wie mit motorrädern regeln, ein dämpfer für den tüv, und einen für alles andere)