Nach derzeitigem Trend werde der Anteil der christlich-konfessionell gebundenen Menschen in Deutschland schon im nächsten Jahr unter 50 Prozent sinken. Die Konfessionslosen werden voraussichtlich Ende der 2020er-Jahre die 50-Prozent-Marke überschreiten und damit auch die absolute Bevölkerungsmehrheit stellen, wie Christopher Jacobi, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Sozialwissenschaftlichen Institut der EKD bei der Vorstellung der Studie den 128 Delegierten des Kirchenparlaments erläuterte.
Kirchliche Träger, die an vielen Stellen zu über 90% staatlich subventioniert sind.
Joaaar. Ich würde es nicht Subventionierung sondern Erpressungsgeld nennen. Angeblich ist der Staat das der Kirche schuldig. Selbst wenn man keine Kirchensteuer mehr zahlt, gibt es da ja noch die Staatsleistungen.
Hier schön durch den Kakao gezogen (ab ca. 07:45 ): https://youtu.be/uYUPapEi9Zw?si=O0LTxxPWrJ1qj8v4
Ihr seit beide vollkommen am Thema vorbei. Die kirchlichen Träger erbringen Leistungen für den Staat, z.B. Kinderbetreuung. Die Alternative ist, dass der Staat (in dem Beispiel wäre es die Stadt oder Gemeinde) die Leistung selber erbringt. In den genannten Beispielen geht es weder um Subventionen noch um Zuwendungen aus dem Kirchenstaatsvertrag.
Tun sie halt eben nicht. Sie erbringen ungefähr 5-6% dieser Leistung aus eigener Tasche, den Rest zahlt der Staat.
Noch mal zum Verständnis: der Staat müsste sonst jemand anderen dafür bezahlen (z.B. einen freien Träger) oder selbst eine Organisationseinheit damit beschäftigen. Aber bezahlen muss er es in jedem Fall zu 100%.
Ja, wenn dieser andere Träger das ganze auch ohne Religion hinbekommt, ist das die bessere Alternative und sollte so umgesetzt werden.
Das ist eine Perspektive, die man vertreten kann. Man muss aber dabei bedenken: Den alternativen Träger muss es halt auch erstmal geben.
Ich verstehe nicht was das Problem mit “alternativen Trägern” sein soll. Der Staat trägt bereits fast die gesamten Kosten, die Institutionen verwalten sich größtenteils selbst. Wenn da die Kirche als Träger wegbricht, hast du da weiterhin die vom Staat bezahlte Verwaltung die weiterhin vom Staat bezahlt wird und weiterhin die (dann rein staatliche) Institution verwaltet. Dazu hast du dann plötzlich ein vernünftiges Arbeitsgesetz anstelle des kirchlichen und Ärzte müssen nicht mehr fürchten entlassen zu werden wenn sie etwas verschreiben wollen dass sie mit ihrem Gewissen durchaus vereinbaren können, für dessen Verschreibung die Kirche sie aber entlassen hätte.
Da hast du aber eine alte Diskussion ausgegraben. Ich kann mich aber noch gut daran erinnern, dass ich überhaupt gar kein Problem mit “alternativen Trägern” beschrieben habe. Insofern gehe ich mal von einem Missverständnis deinerseits aus.
Das “Arbeitsgesetz” (?) ist für alle gleich. Es sieht zum Beispiel vor, dass der Arbeitnehmer eine Loyalitätspflicht hat. Überall, egal ob nun im öffentlichen Dienst oder in der Bank oder in einem Krankenhaus.