In der geplanten Änderung geht es um den Paragraph 96 des Aufenthaltsgesetzes. Bisher stellt das Gesetz unter Strafe, wer Menschen gegen Geld in die EU bringt, also als Gegenleistung “einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt”. Die bestehende Unterscheidung zwischen finanziellen Beweggründen und der uneigennützigen, nach internationalen Übereinkommen angezeigten Rettung durch zivile Organisationen wird durch den geplanten Gesetzesentwurf allerdings aufgehoben. In Zukunft wird kein finanzieller Vorteil notwendig sein, um eine Strafbarkeit zu begründen, eine Ausnahme für humanitäre Arbeit ist nicht vorgesehen.

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    10 months ago

    Eben nicht. Das würde schon Sinn ergeben, ist aber keine notwendige Folgerung. Deshalb gibt es ja z.B. keine Visa für den Zweck. Außerdem kann man das Recht einen Antrag zu stellen natürlich auch Menschen mit Aussicht Anrecht auf Asyl beschränken. Es wäre durchaus möglich Menschen strafrechtlich zu verfolgen, wenn sie einreisen, ihr Antrag abgelehnt wird und man ihnen nachweisen kann, dass sie wussten, dass sie keine Opfer einer relevanten Art der Verfolgung waren.