Ein Arbeitgeber entließ einen krankgeschriebenen Mitarbeiter, nachdem er Party-Fotos entdeckte. Aus Sicht des Obersten Gerichtshofs war das unzulässig
Es sei kein “Krankheitsbild festgestellt worden, bei dem der Besuch einer privaten Veranstaltung geeignet wäre, den Heilungsverlauf hintanzuhalten”, heißt es in der Entscheidung.
Leute die das verurteilen haben auch übelst das gestörte Verhältnis zur Arbeit, analog einer Missbrauchsbeziehung. Sie hassen eigentlich ihre Arbeit und sind neidisch, dass andere Menschen in dem Moment nicht mit ihnen leiden müssen, sehen es aber als ihre Pflicht weiter unter diesen Bedingungen zu leiden.