Auch wenn es aussieht wie ein geschreddertes Küken, habe ich aus diesem Schreiben keine sinnändernden Abschnitte entfernt.
Die monatliche Grundgebühr […] beträgt ab dem 03.04.2025 32,79€ statt bislang 31,66€.
Die [… Preisanpassung] erfolgt auf Grundlage der Preisanpassungsklausel gemäß Ziffer 9 der […] AGB.
[…]
Wir […] können […] Ihnen [außerdem] mitteilen, dass wir […] die Preisanpassungsklausel […] aus Ihren AGB streichen.
[…]
Sie können der Preispanpassung […] widersprechen […]. Widersprechen Sie […], läuft der Vertrag zu den bisherigen Konditionen weiter.
Was geht hier vor sich?
Der erste Absatz war mir schon so klar. Normalerweise gehe ich davon aus, dass solche Änderungs-„Angebote” nach der „Friss oder stirb“-Methode vorgeschlagen werden, wie du auch im zweiten Absatz sagst. Das scheint o2 aber ja explizit auszuschließen:
Die Änderungsklausel sagt sinngemäß, dass die Preise angehoben werden dürfen und gesenkt werden müssen, wenn sich etwas an den Preisen ändert, zu denen o2 von seinen Lieferanten beliefert wird. Der einzige Grund, der mir einfällt, warum sie diesen Teil streichen wollen, ist der, dass sie eine deutlichen Preisnachlass von ihren Lieferanten erwarten, den sie nicht weitergeben wollen.