• aard@kyu.de
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    9 months ago

    Es wuerde sicher ausreichen wenns einfach nur viel Geld kostet - einfach einen Anspruch schaffen dass ein wegen Eigenbedarf gekuendigter Mieter in nem verhaeltnismaessigen Zeitrahmen (vielleicht so zwei Jahre) insgesamt ~3 mal einen Nachweis verlangen kann dass die Wohnung gerade wie angekuendigt benutzt wird. Sollte mit Melderegister und schauen wer da tatsaechlich wohnt ja nicht so schwer sein.

    Wenn das nicht der Fall ist bekommt der Mieter die Umzugskosten und Mietdifferenz fuer ein paar Jahre zugesprochen, und zusaetzlich faellt die Wohnung wieder fuer 30 Jahre unter die Mietpreisbindung fuer Sozialwohnungen - rueckwirkend.