Die Polizei hatte nach Hinweisen auf das Video erklärt, dass es gegen den Mann keinen Verdacht auf eine Straftat gebe, jedoch Ordnungswidrigkeiten vorliegen könnten: Der Mann in dem Video könnte demnach durch sein Gesamtauftreten die Allgemeinheit belästigt haben.
Klingt doch sehr vage. Auch wenn jemand ein offensichtliches Arschloch ist, braucht es doch mehr als das, um eine Ermittlung auszulösen.
Hast du ihn denn gelesen?
Klingt doch sehr vage. Auch wenn jemand ein offensichtliches Arschloch ist, braucht es doch mehr als das, um eine Ermittlung auszulösen.