„Frankfurt an der Oder (FFO) und FWA werden ab der Unterzeichnung dieser Vereinbarung keine öffentlichen Verlautbarungen mehr abgegeben, die bei Dritten den Eindruck erwecken können, dass durch die Vorhaben der LEAG oder ihrer Schwestergesellschaften die Trinkwasserversorgung im Versorgungsgebiet der FFO und FWA erschwert oder gefährdet werden könnte.“
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