• aronian@feddit.deOP
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    10 months ago

    Ganz ehrlich, irgendwas ist völlig faul in unserer Justiz:

    1. K.s Akte in der Flensburger Verkehrssünderkartei war prall gefüllt Selbst wenn der Herr völlig unbescholten gewesen wäre, wäre das Urteil wahnsinnig aber das war scheinbar die Krönung einer langen Geschichte von gefährlichem Autofahren.
    2. 80 in einer 30er Zone am Savignyplatz ist so offensichtlich gefährlich fahren wie es nur geht.
    3. Es gab gar keine Strafe UND ER BEKOMMT SEINEN FÜHRERSCHEIN ZURÜCK
    4. Der Strafrahmen hätte hier wesentlich mehr zugelassen

    Es muss sich wirklich in der Justiz etwas ändern. Solche Urteile müssen Konsequenzen haben.

  • Nacktmull@lemm.ee
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    10 months ago

    Vorab: Ich bitte um Entschuldigung für meinen Zynismus.

    Das Leben eines Radfahrers ist in Deutschland nichts wert. Ändere meine Meinung.

    Außerdem hatte er bestimmt gar keinen Helm auf und ist daher sowieso selber Schuld und wenn er sich sicher im Straßenverkehr hätte bewegen wollen hätte er sich halt wie alle guten Doitschen ein Auto kaufen sollen.

    Ich halte es schon lange nicht mehr aus, hier in Hamburg wird mittlerweile mindestens einmal pro Woche eine radfahrende Person getötet und die Politiker tun nichts dagegen. Währenddessen hängt die CDU fleißig Plakate auf denen eine “Versöhnung von Autofahrern und Radfahrern” gefordert wird, während diese Dreckspartei real anti-Fahrrad Politik macht.

    • sebsch@discuss.tchncs.de
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      10 months ago

      Ich würde sogar so weit gehen, dass in Deutschland ein Parkplatz mehr wert ist, als ein Kinderleben.

    • ToE@feddit.de
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      10 months ago

      Und was hat das damit zu tun, dass in Berlin die Justiz scheinbar nicht richtig arbeitet, ausgestattet ist oder unterbesetzt ist?

  • SHITPOSTING_ACCOUNT@feddit.de
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    10 months ago

    Wahnsinn. Strafbefehle sind eigentlich für Lappalien gedacht. Hier haben sowohl der Richter als auch die Staatsanwaltschaft ihre Jobs nicht gemacht.

    (Für die, die den Artikel nicht lesen wollen: erledigt im Strafbefehlsverfahren, womit die Angehörigen als Nebenkläger auch keine Berufung gegen das zu niedrige Urteil erheben können).