Populismus vom feinsten.
Sascha Binder bringt es auf den Punkt:
Die Landtags-SPD meinte, dass der Vorschlag der Kreise angesichts des «behördlichen Schwergangs» kaum umzusetzen sei. «Menschen wollen arbeiten, aber sie müssen lange auf die Erlaubnis warten», sagte Innenexperte Sascha Binder. Die Behörden schafften es bereits jetzt kaum, Verfahren in angemessener Zeit abzuarbeiten. «Wer jetzt fordert, sie sollten eine allgemeine Arbeitspflicht überwachen und umsetzen, darf gerne erklären, woher die Kapazitäten kommen sollen.»
Fühlt sich wie eine populistische Ablenkungstaktik an, die kein Problem löst, die Behörden weiter belastet und der konservative Wähler dann sagen kann: Endlich, die ganzen faulen Ausländer sollen mal arbeiten.
Nene, die Idee ist, dass sie zwar nicht arbeiten dürfen, aber gleichzeitig arbeiten müssen. Und da sie “klar” ihre Pflichten verletzen kann man sie vereinfach abschieben. Gib ihnen noch zwei Jahre, dann sind wir an dem Punkt
Damit sie dann endlich “den Deutschen die Arbeitsplätze wegnehmen”, wie es ja jetzt schon von den Stammtischen tönt.
Klar, Schrödingers Ausländer: Sitz faul daheim rum und kassiert Sozialhilfe, während er allen Deutschen die Jobs wegnimmt.
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Arbeiten, damit sie hier frei Leben dürfen? Warum kommt mir das so bekannt vor 🤔
Wie wär’s wenn Unionspolitiker zur Abwechslung mal gemeinnützige Arbeit machen würden?Soziales Pflichtjahr gibts doch nur für junge Leute wenn man die CDU fragt
Ja, die Boomer haben ja auch bereits ihren Dienst an der Gesellschaft getan. /s
Achja, die “Ausländer”. Entweder sie nehmen uns die Arbeitsplätze weg oder sie lassen sich hier auf unsere Kosten den Bauch pinseln! /s
Heute überlegt man Arbeitspflicht.
Bitte sag mir, dass morgen nicht die Idee kommt, Flüchtlinge in Lagern zum Arbeiten zu konzentrieren!
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 12(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.